Hinweis: Dieser Artikel basiert auf Informationen der WKO und bezieht sich auf Österreich. Stand: 2023. Keine Rechtsberatung, aber praktische Hilfe für den Start.


Was du in Österreich rechtlich brauchst, um Snackautomaten zu betreiben

Du willst, so wie ich, dein erstes Side-Business mit Snackautomaten starten? Dann hast du dir bestimmt auch schon die Frage gestellt:

Brauche ich dafür eigentlich eine Genehmigung? Ein Gewerbe? Oder darf ich einfach loslegen?

Gute Nachrichten: Es ist machbar, aber du musst ein paar Dinge beachten. Ich habe mit der WKO telefoniert, Infos gelesen und die wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst. So sparst du dir stundenlange Recherche und kannst direkt durchstarten.


1. Du brauchst ein Gewerbe, aber kein kompliziertes

Wenn du einen Automaten betreiben willst, brauchst du einen Gewerbeschein für Lebensmittelhandel.
Das ist ein sogenanntes freies Gewerbe, das du ohne Nachweise oder Prüfungen anmelden kannst.

Gewerbewortlaut:

„Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe und Handelsagent“

Du meldest das Gewerbe bei deiner zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder direkt über die Wirtschaftskammer (z. B. WKO OÖ oder Wien).

➡️ Sobald du es angemeldet hast, darfst du starten.


2. Standort anzeigen, nicht vergessen!

Wenn du deine Automaten nicht in deiner Betriebsstätte, sondern irgendwo extern (z. B. Tankstelle, Waschanlage, Geschäft) aufstellen willst, musst du:

✔️ Den Standort des Automaten bei der BH oder dem Magistrat melden
➡️ Das ist nicht kompliziert und kostet in der Regel nichts. In Wien geht das z. B. online.

📌 Tipp: Auch mit dem Eigentümer (z. B. Grundstück oder Laden) immer vorher eine schriftliche Vereinbarung treffen.


3. Öffnungszeiten, fast immer 24/7 365 Tage erlaubt

Der große Vorteil:
Automaten unterliegen in der Regel NICHT dem Öffnungszeitengesetz.
➡️ Heißt: Dein Automat darf theoretisch rund um die Uhr laufen, wenn der Ort öffentlich zugänglich ist.

Ausnahme:
Wenn der Automat drinnen in einem Raum steht, kann das als „Betriebsstätte“ gelten. Dann gelten gesetzliche Öffnungszeiten:

  • Mo – Fr: 6:00 – 21:00 Uhr
  • Sa: 6:00 – 18:00 Uhr
  • So und Feiertags: geschlossen

Tipp: Freistehende Automaten sind flexibler, z. B. auf Tankstellen, Parkplätzen oder vor Geschäften.


4. Alkohol verkaufen? Nur mit vielen Einschränkungen

Der Verkauf von Alkohol durch Automaten ist in Österreich sehr stark eingeschränkt:

  • Draußen (öffentlicher Raum):Verboten
  • Innen (in Betrieb):nur erlaubt mit Alterskontrolle + Aufsicht

Du brauchst:

  • Einen sichtbaren Hinweis zum Jugendschutz
  • Einen mechanischen Alterscheck durch eine reale Person
  • Oder eine automatisierte Ausweiskontrolle mit Lichtbild-ID
    (Einfaches „Alterscheck per Bankkarte“ reicht NICHT)

➡️ Mein Fazit: Am besten erst mal KEIN Alkohol über Automaten verkaufen. Zu viel Risiko & Aufwand.


5. Wichtige Zusatzhinweise

  • 📋 Produktkennzeichnung beachten:
    → Nährwerte, Allergene, Herkunft (gilt auch für verpackte Ware!)
  • 📌 Automatenbeschriftung:
    → Name des Betreibers + Standort müssen außen am Automaten gut lesbar angebracht sein
  • ⚠️ Gemeindeverordnungen prüfen:
    → Manche Gemeinden verbieten Automatenverkauf in Schulnähe oder setzen andere Regeln.
    → Frag sicherheitshalber bei deiner Gemeinde nach.

Fazit: Automaten aufstellen, ja, aber mit Plan

Der Einstieg ins Automatengeschäft ist nicht so kompliziert, wie viele denken, aber du solltest nicht einfach loslegen, ohne dich abzusichern.
Ein korrekt angemeldetes Gewerbe, eine einfache Standortanzeige und ein wenig rechtliches Wissen reichen oft schon aus, um loszulegen.

Wenn du’s richtig machst, ist dein Automat bald 24/7 im Einsatz und verdient für dich Geld, während du arbeitest, schläfst oder Zeit mit der Familie verbringst.

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